Allgemeine Mietbedingungen (AMB)
1 Allgemeines
1.1 Das Pfadfinderheim Regensdorf gehört der Stiftung Pfadfinderheim Alt Regensberg. Die Vermietung erfolgt über die Heimvermietungsadresse.
1.2 Das Pfadiheim steht in erster Linie den aktiven Pfadis Alt Regensberg und Altburg als Zentrum für den Pfadibetrieb zur Verfügung. Daneben kann es auch an andere Jugendorganisationen, Schulen, Vereine, Private und Geschäfte vermietet werden. Der aktive Pfadibetrieb darf durch diese Aktivitäten nicht eingeschränkt werden.
1.3 Damit Ihr Aufenthalt in unserem Pfadiheim zu einem schönen Erlebnis wird, bitten wir Sie, sich an das vorliegende Benutzerreglement, welches einen Bestandteil des Vertrages bildet, zu halten. Vielen Dank.
1.4 Das Pfadiheim kann bei minderjährigem Mieter nur durch die rechtliche Vertretung mit Unterschrift eines Elternteils auf dem Vertrag erfolgen. Diese Person trägt die Verantwortung.
1.5 Verwaltung und Aufsicht über das Pfadiheim Regensdorf ist Aufgabe Stiftung. Sie entscheiden auch über die Belegung der Räume und ist abschliessende Rekursinstanz.
2 Mietobjekt
2.1 Das Mietobjekt Pfadiheim Regensdorf setzt sich aus dem Pfadiheim und Umgebung, Wiese und Feuerstelle zusammen. Es bestehen max. 4 Parkplätze vor Ort zu Verfügung. Weitere Parkplätze befinden sich unterhalb der Weiningerstrasse bei den Linden.
2.2 Das Pfadiheim umfasst 1 Aufenthaltsraum mit ca. 50 Sitzplätzen; 1 Schlafraum mit 30 Matratzen; 1 kleines Leiterzimmer für ca. 8 Personen; 2 Toiletten; 1 Gruppendusche mit 2 Duschbrausen; 3 Waschgelegenheiten
2.3 Die Küche hat einen Gastrokochherd mit grossen Backofen, einen grossen Flaschenkühlschrank, einen Tiefkühlschrank, einen Geschirrspüler und Geschirr für 40 Personen.
2.4 Der Umschwung umfasst einen Aussensitzplatz, Feuerstelle und eine Spielwiese mit ca. 1‘700 m2, die auch zum Zelten geeignet ist.
3 Mietvertrag
3.1 Nach Erhalt einer Mietanfrage erhält der Mieter bzw. die Mieterin den Mietvertrag, sofern der gewünschte Termin noch verfügbar ist.
3.2 Der komplette und vollständig ausgefüllte Mietvertrag mit den AMB ist vom Mieter unterzeichnet innert 10 Tagen nach Erhalt der Heimverwaltung zurückzusenden und gleichzeitig ist mit dem beigelegten Einzahlungsschein der Mietbetrag und das Mietdepot zu überweisen.
3.3 Die Einzahlung des Mietbetrags sowie Mietdepots hat im Namen des Mieters auf das folgende Konto zu erfolgen:
3.4 Nach der Einzahlung wird der Mietvertrag durch den Vermieter gegengezeichnet und dem Mieter eine Vertragskopie zugestellt. Erst nach Erhalt der Anzahlung gilt die Reservation als definitiv.
3.5 Wird der Vertrag nicht rechtzeitig zurückgesendet bzw. die Einzahlung verspätet einbezahlt, wird die Reservation annulliert und der Termin zur Weitervermietung freigegeben.
3.6 Bei späterer Abmeldung wird der vereinbarte Mietzins trotzdem fällig, sofern das Haus nicht anderweitig vermietet werden kann.
3.7 Eine Untervermietung ist untersagt.
4 Mietabrechnung
4.1 Bei ordnungsgemässer Rückgabe des Pfadiheims wird eine Mietabrechnung über die Miete, effektiven Anzahl Mittage, Übernachtungen, Nebenkosten, allfällige Schäden und fehlendem Inventar erstellt.
4.2 Die daraus entstehenden Mehrkosten / Aufwendungen werden dem einbezahlten Depotgeld gegenübergestellt und verrechnet.
4.3 Separat werden allfällige Mehraufwendung wie Nachreinigung vom Mieter bezahlt. Die Nachreinigung wir mit Mindestbetrag von 100.- und 50.- / Stunde verrechnet.
5 Pflichten des Mieters
5.1 Der Mietvertrag mit den allgemeinen Mietbedingungen sind einzuhalten.
5.2 Übernahme und Abgabe des Pfadiheims erfolgen gemäss den Weisungen der Heimverwaltung.
5.3 Der Mieter ist für die Einhaltung der Ordnung, der öffentlichen Ruhe und Sittlichkeit verantwortlich.
5.4 Der Mieter verpflichtet sich zu ordnungsgemässem und schonungsvollem Gebrauch des Mietobjektes und des Mobiliars. Das Mobiliar aus dem Pfadiheim darf nicht im Freien benützt werden. Zur Nutzung im Freien stehen Festtischgarnituren zur Verfügung.
5.5 Das Pfadiheim darf nur für nicht-kommerzielle private Anlässe benützt werden. Insbesondere ist das Erheben von Eintrittsgeldern untersagt.
5.6 Ein allfälliger ideologischer, politischer oder religiöser Hintergrund des Anlasses muss der Vermieterin vor Abschluss des Vertrags bekanntgegeben werden. Die Identität der mietenden Personen und der Hintergrund der im Pfadiheim geplanten Veranstaltung sind wesentliche Grundlagen des Vertrags. Die Vermieterin behält sich daher vor, bei falschen oder verschwiegenen Angaben den Vertrag sofort und entschädigungslos aufzulösen (vor Mietantritt oder während der Miete).
5.7 Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemässe Benützung des Pfadiheims und der Einrichtung entstehen. Beschädigte Einrichtungsgegenstände oder andere Schäden sind der Heimverwaltung zu melden und sofort zu bezahlen. Je nach Sachschaden wird die Reparatur dem Mieter bzw. der Mieterin in Rechnung gestellt.
5.8 Auf die Nachbarn, insbesondere das Tennisplatz- und das Familiengartenareal, ist Rücksicht zu nehmen. Bei Störungen (z.B. Littering, Lärm, Beschädigungen, unzulässige Parkierung) wird die Polizei informiert. Die Stiftung Pfadfinderheim Alt Regensberg gibt in solchen Fällen den Namen und die Kontaktdaten des Mieters bzw. der Mieterin gegenüber der Polizei bekannt.
5.9 Der Mieter hat das Pfadiheim und Umgebung am Ende der Mietzeit aufgeräumt und in sauberem Zustand zurückzugeben. Allfällige Mehraufwendungen werden gemäss Art. 4.3 verrechnet.
5.10 Die Stiftung oder die Heimverwaltung können den Mietvertrag sofort auflösen, wenn Verstösse gegen dieses Benutzerreglement festgestellt werden. Der vereinbarte Mietbetrag wird nicht zurückerstattet.
5.11 Der Mieter bzw. die Mieterin erklären sich damit einverstanden, dass die angegebenen Daten zur Bearbeitung verwendet werden.
6 Nutzungsbedingungen
6.1 Das Haus wird auch für den normalen Pfadibetrieb benutzt. Deshalb steht es Mietern an Samstagen erst ab 17:00 Uhr zur Verfügung.
6.2 Das Haus und seine Einrichtungen sind sorgfältig zu behandeln. Beschädigungen sind bei der Hausübergabe zu melden.
6.3 Das Rauchen im Haus ist untersagt. Im Freien sind Raucherabfälle in den Aschenbechern zu entsorgen. Die Aschenbecher müssen vor Übergabe geleert werden. Der Mieter ist für die Durchsetzung des Rauchverbotes verantwortlich.
6.4 Im Haus sind zwei Feuerlöscher und eine Löschdecke vorhanden. Missbräuchliche Verwendung ist verboten. Die Kosten bei missbräuchlicher Verwendung gehen zu Lasten des Mieters bzw. der Mieterin. Diese betragen je Löscher ca. CHF 300.–. Offene Feuer, Finnenkerzen etc. sind nur innerhalb der offiziellen Feuerstelle erlaubt!
6.5 Die Möbel sind an ihren Standort zurückzustellen. Zur Befestigung von Dekorationen an den Wänden und Deckenbalken sind ausschliesslich die installierten Befestigungsmöglichkeiten zu verwenden. Es darf kein Mobiliar ins Freie genommen werden. Festbänke und -tische stehen zur Verfügung.
6.6 Die Reinigung ist Sache des Mieters. Sämtliche Böden sind zu wischen und feucht aufzunehmen. Die Küche ist zu reinigen und das Geschirr an die vorgesehenen Orte zu versorgen. Es dürfen keine Lebensmittel zurückgelassen werden. Kühlschrank und Tiefkühler leeren. Bad und WC sauber hinterlassen. Tische und Stühle abwischen und zusammenstellen. Im Schlafraum Kissen und Matratzen versorgen. Läden und Fenster schliessen. Den Vorplatz wischen und auf dem gesamten Areal „fötzelen“. Kehrichtsäcke im Container vor dem Haus deponieren. Bei ungenügender Reinigung werden die entstandenen Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt (Art. 4.3).
6.7 Küchentücher sind vom Mieter bzw. der Mieterin selbst mitzubringen. Putzmittel stehen zur Verfügung.
6.8 Innen- und Gartencheminée: Brennholz ist vorhanden, muss jedoch selbst und auf eigene Gefahr auf verwendbare Grösse gespalten werden. Das Feuern an anderen Stellen auf dem gesamten Gelände, insbesondere auf allen Wiesenflächen und im angrenzenden Wald, ist untersagt und wird geahndet.
6.9 Heizung: Es stehen zwei Ölöfen sowie ein Cheminée zur Verfügung. Die Ölöfen werden automatisch gesteuert und dürfen auf keinen Fall abgedeckt werden (Achtung Brandgefahr!). Es ist darauf zu achten, dass nur die nötige Energie verbraucht wird und alle Türen und Fenster in den kalten Jahreszeiten geschlossen sind, solange geheizt wird. Die abgekühlte Asche ist in den Aschenkübel zu entsorgen.
6.10 Vor Verlassen des Pfadiheimes ist die Umgebung sowie die Feuerstelle von Abfällen und leeren Flaschen zu reinigen. Abfälle jeder Art sind vom Mieter selbst wegzuführen. Sämtliche Läden, Fenster und Türen sind zu schliessen. Es ist zu kontrollieren, ob Kochherd und Lichter ausgeschaltet sind.
7 Anreise
Bus ab Zürich Zehntenhausplatz, Zürich Frankental oder Bahnhof Regensdorf bis Haltestelle Obstgarten, dann Fussmarsch von ca. 20 min.; mit der PW-Zufahrt bis vor das Haus möglich. Parkierung für ca. 4 PW möglich. Der Weg Richtung Wald muss frei bleiben. Parkieren in der Wiese ist untersagt. Es wird empfohlen, mit dem öffentlichen Verkehr anzureisen.
8 Schlüsselübergabe
Erfolgt bei Mietantritt zu der im Vertrag festgelegten oder mündlich vereinbarten Zeit vor dem Pfadfinderheim Regensdorf. Gleiches gilt für die Abgabe. Bei Schlüsselverlust werden die Kosten einer neuen Schliessanlage dem Mieter bzw. der Mieterin in Rechnung gestellt. Schlüsselübergabe und -abgabe erfordern die Anwesenheit des Mieters bzw. der Mieterin oder des gesetzlichen Vertreters bzw. Vertreterin.
9 Pfadfinderheimadresse
Pfadiheim Regensdorf, Weiningerweg 28, 8105 Regensdorf
10 Vermietung
Mit den AMB einverstanden:
Ort, Datum ……………………………………………….
Unterschrift Mieter ……………………………………………….